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| §1:
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Allgemeine
Bestimmungen |
a) |
Die
Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist
nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der
Kostendeckung. |
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b) |
Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation
und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu gute. |
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c) |
Der
Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest
den Ausschluss des Betreffenden von dieser und weiteren Veranstaltungen
vor. |
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d) |
Auffällige
Personen können ohne Begründung und ohne Kostenerstattung von der
Veranstaltung entfernt werden. Das sind z.B. betrunkene, gewaltbereite
und sonst störende Personen. Selbstverständlich gibt es keine Willkürentscheidungen
von Seiten des Veranstalters. |
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e) |
Fällt die Party aus, so gibt es keinen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung.
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f) |
Jegliche militärische Aufmachung und Mitbringsel, sei es Uniformen, egal ob uni-oliv oder Tarnfleck, sowie alles mögliche an Zubehör, welches einen eindeutig Zusammenhang zum Militär hat, sind verboten. Es geht uns nicht darum, euch einzuschränken, aber gerade in den momentanen Zeiten wird so etwas von der Öffentlichkeit besonders ungern gesehen. Daher wollen wir erst gar keinen falschen Eindruck erwecken.
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g) |
Den Veranstaltern bleibt eine Anpassung der Regelung vorbehalten, solange diese den Ablauf der Party und nicht den Zeitraum der Anmeldung betreffen. Die Änderungen müssen sofort über email und Newspost bekanntgegeben werden und gelten auch für alle schon angemeldeten Gäste.
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| §2:
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Voraussetzungen
zur Teilnahme an der Veranstaltung |
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a) |
Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Es wird keine Ausnahmen geben! Dieses muß durch einen gültigen amtlichen Lichbildausweis belegt werden können. |
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b) |
Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag
geleistet und kann dies auch notfalls beim Eintritt belegen. Die Überweisung muß spätestens bis Donnerstag Abend vor der LAN bei uns eingegangen sein. |
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c) |
Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur,
Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht
zu informieren, welche Hardware weiters zur Teilnahme nötig ist. |
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d) |
Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft und Störungssicherheit
seiner Geräte selbst verantwortlich. |
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e) |
Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des
persönlichen Rechners ist Folge zu leisten. |
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f) |
Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen
zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit. Der aktuelle Stand
ist auf der Homepage ein zu sehen. |
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g) |
Die Anmeldung bzw. der bezahlte Platz ist von den Gästen NICHT übertragbar.
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| §3:
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Bestimmungen
während der Veranstaltung |
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a) |
Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen
und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich
das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen
ohne Erstattung des Teilnahmebeitrag. |
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b) |
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten
im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden
hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände (Indizierte oder verbotenes Material), Beeinträchtigung
oder Beschädigung fremder Datenanlagen. Das Eindringen in andere Rechner
ist ein Verstoß gegen §3 a). |
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c) |
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst
verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und
anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder
Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar
ist. |
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d) |
Es gilt während der Veranstaltung natürlich Rauschmittelverbot! Dazu gehören auch legale Drogen wie Alkohol und Tabakwaren. Siehe auch §1 Abschnitt d) Rauchen ist leider auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet
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e) |
Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern,
Subwoovern ist nicht erlaubt. |
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f) |
Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig
zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
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g) |
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums
selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang
zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. |
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h) |
Der Veranstalter verpflichtet sich zu Verfügungstellung und Betrieb
des Computernetzwerkes und eines nackten Arbeitsplatzes. Dies sind:
1*Tischplatz; 1*ungepolsterter Stuhl; 1*Netzwerkport in max. 10m Entfernung;
1*230V Steckdose. |
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i) |
Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen raschest
möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
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j) |
Der Betrieb von selbst mitgebrachten Switches ist nur nach Erlaubnis von Hannsest316, FIS oder Omega gestattet. Die Inbetriebnahme von APs oder Hubs ist jedoch nicht erlaubt..
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k) |
Elektrische Geräte: Es sind selbstverständlich nur Geräte, Verbindungen Leitungen usw. zugelassen, die den gültigen VDE-Vorschriften entsprechen. Defekte Geräte wie z.B. geplatzte Kunststoff-Mehrfachstecker oder Schukostecker, bei denen die Adern sichtbar sind, sind sofort zu entfernen. Jedwelche Defekte an elektrischen Anlagen des Veranstalters sind umgehend zu melden und zwar zu jeder Tageszeit. Jeder Teilnehmer bekommt eine 230V-Steckdose zur Verfügung gestellt. Ohne Absprache ist hieran nur ein PC-Arbeitsplatz zu betreiben.
Der Betrieb von elektrischen Geräten wie Tauchsiedern, Lüftern, Kühlgeräten, Lichterketten usw. ist nicht statthaft.
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| §4:
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Turniere
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a) |
Der Veranstalter führt mindestens zwei Turniere durch. |
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b) |
Die Turnierregeln werden vor der LAN bekannt gegeben. Jeder Teilnehmer
kann sie auf der HP einsehen. |
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c) |
Die Anzahl der Turniere an denen man teilnehmen kann wird begrenzt sein, genaueres wird bekannt gegeben, sobald die Turniere endgültig feststehen. |
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d) |
Eine Schiedsrichterentscheidung ist für alle Parteien bindend. |
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e) |
Die Schiedsrichter sind vor dem Turnier vom Veranstalter zu benennen.
Sie sind nur dem Sachverhalt verpflichtet und völlig unabhängig. |
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f) |
Sind nicht alle Schiedsrichter anwesend, ist ggf. ein weiterer Schiedsrichter
von unten auf der Liste zu streichen, damit eine ungerade Anzahl Schiedsrichter
zustande kommt. |
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g) |
Jeder Teilnehmer eines WWCL Events oder einer WWCL Umfrage ist damit einverstanden, dass seine Turnier- und Umfragedaten in Form von Email-Adresse, Nickname und Vor- und Nachname vom Turnierveranstalter samt erzielten Turnierergebnissen und Umfragedaten an die WWCL übermittelt werden. Jeder Teilnehmer erklärt mit Annahme dieser Geschäftsbedingungen, dass er diese Daten wahrheitsgemäß angibt. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen und verzichtet damit auf die Speicherung seiner erspielten WWCL Turnierpunkte. Die bei der WWCL gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. |
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| §5:
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Bestimmung
zum Abschluss der Veranstaltung |
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a) |
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der
Veranstaltung von seinem Platz zu entfernen (Hardware, Müll etc.)
und diese vom Gelände zu entfernen, oder sie geordnet an die Veranstalter zu übergeben. |
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b) |
Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar,
für ihm zuordenbare Schäden jeglicher Art. |
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c) |
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden. Es gibt keine Solidarhaftung für die Teilnehmer. |
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d) |
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden
an Computeranlagen der Teilnehmer nicht belangt werden. |